Der Einsatz von Kraft und einer defensiver Geisteshaltung
Als Ausbilder für zivile Feuerwaffen begegnet mir häufig eine absolut falsche Vorstellung über die Anwendung von Kraft bei der Verteidigung von einem selbst oder anderen. Wenn die Gesetze auch von Staat zu Staat variieren, haben es viele Leute verinnerlicht, dass es ihnen durch das Gesetz, wie man sagt, erlaubt ist, tödliche Kraft anzuwenden, zum Beispiel im Falle eines Einbruchs in ihr Haus. In der Mehrheit der Fälle haben diese Leute nicht die Konsequenzen bedacht, die eine Schießerei mit sich bringt. Auch wenn besagte Schüsse für gerechtfertigt gehalten werden und deshalb keine gesetzlichen Folgen nach sich ziehen, entstehen viele psychologische und soziale Folgeerscheinungen, die das Leben verändern können. Ich werde darauf im Umfang dieses Artikels nicht näher eingehen, sondern eher erklären, wann man diese Kraft einsetzen kann. Ich bin kein Anwalt, wenn Sie also eine Feuerwaffe zur Selbstverteidigung mit sich führen, empfehle ich Ihnen, einen Anwalt in Ihrem Amtsbezirk zu konsultieren, um eine gesetzliche Beratung zu erhalten. Ich rede hier nur aus taktischer, defensiver Perspektive.
Eines der größten Missverständnisse ist, dass man, wenn man sich bedroht fühlt (auch die Gesetze verwenden gewöhnlich diese Terminologie bei Kriterien zum Krafteinsatz), sich in die Sache involvieren muss. Das ist ein absoluter Fehler. Um dies zu verdeutlichen, werde ich die Unterschiede bei den verschiedenen Vorgehensweisen erklären. Es gibt im Wesentlichen drei Typen – Soldaten, Polizisten und Zivilbürger.
Beim ersten Verfahren (Soldat) gilt: Wird eine Bedrohung identifiziert und unser Ziel ist klar wie Kristall – handeln und die Bedrohung neutralisieren. Wir sind nicht kompetent genug, um zu entscheiden, ob man handeln soll oder nicht. Wenn der Befehl gegeben wird, haben wir nicht die Möglichkeit, uns zurückzuziehen (außer wenn sich als Ergebnis der Handlung diese taktische Option ergibt), sondern müssen alle uns zur Verfügung stehenden Mitteln verwenden, um die Bedrohung zu neutralisieren. Unser Ziel ist hier, das Objekt aus dem Verkehr zu ziehen – indem wir es ernsthaft verletzen (und es werden die Truppen sein, die es mitnehmen, um sich darum zu kümmern) oder töten.
Unsere zweite Vorgehensweise ist die der Ordnungskräfte. Im Unterschied zu den Soldaten gilt hier der Auftrag, dem Gesetz Nachachtung zu verschaffen. Wenn man eine Bedrohung wahrnimmt, darf man das Objekt nicht neutralisieren oder töten, sondern muss es festhalten und vor die Justiz bringen. So wie bei der ersten Verfahrensart hat die Polizei keine andere Möglichkeit – ihre Arbeit ist es, die Bedrohung aufzuhalten. Die Methoden können variieren und [..]
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Text und Bilder: Kampfkunst International
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